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Amtsgericht Dessau-Roßlau

zentrales Vollstreckungsgericht Sachsen-Anhalt

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Vermögensauskünfte für das Land Sachsen-Anhalt.

Wo und wie die Registrierung zur Einlieferung und Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensauskünfte erfolgt, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes des Justizzentrums Anhalt aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Telefon: +49 340 202 1335
Telefon: +49 340 202 1334
Telefax: +49 340 202 1340
E-Mail: ZenVG.ag-de(at)Justiz.sachsen-anhalt.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. 

Anschriften:


Amtsgericht Dessau-Roßlau - Zentrales Vollstreckungsgericht
Justizzentrum Anhalt
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau (Hausanschrift)
Postfach 1821
06815 Dessau-Roßlau (Postanschrift)

Zuständigkeitsbereich des Zentralen Vollstreckungsgerichts

Das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister wurden landesweit konzentriert und werden für das Land Sachsen-Anhalt beim Amtsgericht Dessau-Roßlau als zentralem Vollstreckungsgericht geführt. Beide Register sind als elektronische Datenbanken eingerichtet und die Einsichtnahme erfolgt über eine Internetverbindung.

Die bisherigen Schuldnerverzeichnisse der einzelnen Amtsgerichte bleiben bis zur Löschung des letzten Eintrages bestehen. Die dort enthaltenen Eintragungen wurden nicht in das zentrale Vollstreckungsportal übernommen.

Registrierung

Die Möglichkeiten der Einsichtnahme und Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis richten sich nach dem jeweiligen Status des Nutzers.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

http://www.vollstreckungsportal.de

Im allgemeinen kann dem berechtigten Interesse durch Einzelansicht (sog. „Jedermannauskunft“ nach § 882f ZPO) hinreichend Rechnung getragen werden; pro Schuldnerrecherche wird eine Gebühr von derzeit € 4,50 erhoben.

Unter engen Voraussetzungen kann nach § 882g ZPO der Bezug von laufenden Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis bewilligt werden. Bewilligungen erhalten die Industrie- und Handelskammern und sonstige Kammern sowie Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nichtöffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden (Auskunfteien und Inkassoinstitute).  Für die Bewilligung wird derzeit eine einmalige Gebühr von € 525,00 erhoben, für die Erteilung der laufenden Abdrucke € 0,50 je Eintrag, mindestens € 17,00. Das Antragsformular kann beim Zentralen Vollstreckungsgericht angefordert werden.

 

Kostenbefreite Behörden wenden sich bitte an das

Landesverwaltungsamt

Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner

-Innenrevision-

Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Tel.:              0345 – 514 3612

Fax:              0345 – 514 3535

E-Mail:       Identitaetsadministration(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Vorzeitige Löschung:

  • Formular für die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Merkblatt zur vorzeitigen Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Formular für Gerichtsvollzieher MiZi-Mitteilung ab 1.10.2014